Sonderform Patchworkfamilie
Kurzbeschreibung
Das Erbrecht bindet die Familienkonstellation der Patchworkfamilie kaum bis nicht mit ein.
Detailbeschreibung
Leider berücksichtigt das Erbrecht nur die klassische Familienkonstellation Vater-Mutter-Kind. Stiefkinder werden den leiblichen Kindern nicht gleichgestellt. Jedoch werden in der heutigen Zeit Patchworkfamilien immer häufiger.
Um unsinnigen Familienstreitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir eine frühzeitige Regelung des Nachlasses, vor allem wenn eine Immobilie im Spiel ist.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit des Immobilienverkaufs auf Rückmiete oder Wohnrecht. Daraufhin verfügen Sie über genügend Kapital und können dieses fair unter Ihren Kindern aufteilen.
Wenn Sie Fragen zu unserem Angebot haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Bei Interesse füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Für Fragen steht Ihnen Frau Sabine Klebl [tel]0664 63 31 862[/tel] zur Verfügung.